BEM-Prozess

Durch § 84, Absatz 2, SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, erkrankten Beschäftigten, die ununterbrochen oder wiederholt länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig waren, ein BEM-Verfahren anzubieten. Es umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die individuell erforderlich sind, um den Mitarbeiter nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder einzugliedern.

Wesentliche Schritte

  1. Nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Kontakt mit dem Mitarbeiter aufnehmen und seine Zustimmung zur Teilnahme einholen
  2. Bei Zustimmung: Erstgespräch führen, um die Ausgangslage zu erfassen
  3. Fallbesprechung mit allen, die zur Wiedereingliederung beitragen können
  4. Konkrete Maßnahmen festlegen und planen
  5. Maßnahmen umsetzen und Erfolg überprüfen

Wir führen das BEM-Verfahren für Sie durch und/oder beraten Sie bei der Einführung, Implementierung und Umsetzung eines BEM – individuell passend zu Ihrem Unternehmen.

BEM Prozess

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