BEM-Prozess
Durch § 84, Absatz 2, SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, erkrankten Beschäftigten, die ununterbrochen oder wiederholt länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig waren, ein BEM-Verfahren anzubieten. Es umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die individuell erforderlich sind, um den Mitarbeiter nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder einzugliedern.
Wesentliche Schritte
- Nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Kontakt mit dem Mitarbeiter aufnehmen und seine Zustimmung zur Teilnahme einholen
- Bei Zustimmung: Erstgespräch führen, um die Ausgangslage zu erfassen
- Fallbesprechung mit allen, die zur Wiedereingliederung beitragen können
- Konkrete Maßnahmen festlegen und planen
- Maßnahmen umsetzen und Erfolg überprüfen
Wir führen das BEM-Verfahren für Sie durch und/oder beraten Sie bei der Einführung, Implementierung und Umsetzung eines BEM – individuell passend zu Ihrem Unternehmen.